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Wenn es um die Vorsorge für das Altenteil geht, dann lassen sich die Menschen ungerne in die Karten gucken. Dieses sensible Thema wollen die meisten vermeiden. Das hat in erster Linie damit zu tun, dass die meisten Menschen sich immer noch auf die Altersversorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung verlassen. Dabei werden jedoch sehr viele Menschen an den Rand der Altersarmut gelangen, wenn sie keine private Vorsorge getroffen haben.
Gesetzliche Rentenversicherung
Schon heute reicht vielen Menschen die gesetzliche Altersrente nicht mehr zum Leben aus und die zukünftigen Renten scheinen schon längst nicht so sicher zu sein, wie es einst von der deutschen Politik versprochen wurde. Aus diesem Grund sollten auch junge Menschen schon frühzeitig an ihre finanzielle Absicherung im Alter denken und privat Vorsorge treffen. Beispielsweise in Form einer Basisrente kann dies erfolgen.
Private Rentenversicherung
Mit einer privaten Rentenversicherung eine eigene Altersvorsorge zu treffen ist für die meisten Menschen ein ernstes Thema geworden. Dazu kommt, dass selbst der Gesetzgeber und die gesetzliche Rentenversicherung die Menschen dazu auffordern, etwas für die Zeit als Rentner vorzubereiten. Hierzu ergeben sich verschiedene Möglichkeiten, die teilweise auch mit staatlichen Förderungen aufwarten können.
Hier ist natürlich in erster Linie die Riester Rente zu nennen. Nach wie vor sehr verbreitet ist die alte Form der privaten Rentenversicherung. Hier spart die versicherte Person über einen festgelegten Zeitraum einen vereinbarten Betrag an, um am Ende der Laufzeit eine entsprechende Rente zu erhalten. Dabei steht der Zahltermin von Anfang an fest, während man bei der gesetzlichen Rentenversicherung zunächst noch einen Rentenantrag stellen muss.
Wer mit der privaten Rentenversicherung etwas mehr Geld am Ende erhalten möchte, der kann auch auf die Risikovariante zurückgreifen und in einen Rentenfonds investieren. Hier wird eine Garantierente vereinbart und ein Teil der Beiträge wird mit Aktien gehandelt. So kann unter Umständen ein hübscher Aufschlag zur Rente entstehen. Sehr beliebt ist diese Variante in der Regel bei den Menschen, die sie als Rentenversicherung für Selbstständige verwenden möchten.

Bild von Wilfried Pohnke auf Pixabay
Steuerlich absetzbar und je nach Art der Altersvorsorge staatlich gefördert, bieten sowohl Banken als auch freie Finanz- und Versicherungsdienstleister Beratung und entsprechende Altersvorsorge-Finanzprodukte an. Meist lassen sich diese auch mit der Absicherung einer etwaigen Berufsunfähigkeit kombinieren. Eine flexible Beitragszahlung je nach Lebenssituation der Vorsorgenden wird ebenso oft angeboten. Sowohl die Höhe als auch der Zeitpunkt der Beitragszahlungen können dabei individuell gewählt werden.
Die private Vorsorge für das Alter kann auch in Form einer Basisrente erfolgen. Steuerlich absetzbar und je nach Art der Altersvorsorge staatlich gefördert, bieten sowohl Banken als auch freie Finanz- und Versicherungsdienstleister Beratung und entsprechende Altersvorsorge-Finanzprodukte an. Meist lassen sich diese auch mit der Absicherung einer etwaigen Berufsunfähigkeit kombinieren.
Eine flexible Beitragszahlung je nach Lebenssituation der Vorsorgenden wird ebenso oft angeboten. Sowohl die Höhe als auch der Zeitpunkt der Beitragszahlungen können dabei individuell gewählt werden.
Damit eine Altersvorsorge wirklich der finanziellen Absicherung im Alter dient, muss sie gegenüber dem Gesetzgeber folgende Punkte erfüllen:
- Die Vererbung ist nur an Ehepartner sowie Kinder möglich.
- Eine bestehende Altersvorsorge kann nicht beliehen und veräußert werden.
- Die Leistungen werden nur in Form einer lebenslangen Rente erbracht.
Die Leistungen aus einer privaten Rentenversicherung werden in der Regel ab dem 60. Lebensjahr lebenslang ausgezahlt und müssen auch zum persönlichen Steuersatz des Empfängers versteuert werden. Oftmals sind sie auch mit Investmentfonds verbunden.
Riesterrente
Eine besondere Form der staatlich geförderten Zusatzrente stellt die sogenannte Riesterrente dar. Diese ist sowohl mit staatlichen Zulagen als auch Steuervorteilen verbunden und bei Hartz-IV-Bezug in der Ansparphase gesichert. Ebenfalls lässt sich die Riester-Rente mit Eigenheimplänen in Form des sogenannten “Wohn-Riesterns” verbinden.
Betriebliche Altersvorsorge
Auch Arbeitgeberleistungen können für die Altersvorsorge als betriebliche Altersvorsorge genutzt werden. Dafür existieren derzeit fünf Verfahrensweisen:
- Unterstützungskasse
- Pensionskasse
- Pensionsfond
- Direktversicherung
- Direktzusage